Mitgliedschaft
Der Weg zur Mitgliedsschule im Landesprogramm BuG beginnt mit einer bewussten Entscheidung für Schulentwicklung im Rahmen der Guten Gesunden Schule. Es empfiehlt sich, den Entscheidungsprozess strukturiert und schrittweise zu gestalten:
- Verankerung der Leitidee der Guten Gesunden Schule:
Informaitonen der Schulgemeinde über das Konzept der Guten Gesunden Schule und das BuG-Landesprogramm unter Beteiligung aller Zielgruppen (Lehrkräfte, Schüler*innen, Eltern). - Klärung von Formalitäten:
– Schulkonferenzbeschluss
– Benennung eines für die Mitgliedschaft im Landesprogramm verantwortlichen Mitglieds der (erweiterten) Schulleitung
– Benennung eines Mitglieds des Lehrerkollegiums als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für das Landesprogramm - Beantragung der Mitgliedschaft “hier ” mit den “Kontaktdaten” der Schule
- “Kooperationsvereinbarung”:
– zweimal ausdrucken, ausfüllen und unterzeichnen
– beide Exemplare per Post an die “Landeskoordination” schicken - nach Bestätigung der Mitgliedschaft Beratungsgespräch mit entsprechend zugewiesener/m Koordinator*in vereinbaren
Alle Mitgliedsschulen werden auf der Homepage mit einer digitalen Visitenkarte dargestellt. Bitte teilen Sie und daher immer zeitnah mit, wenn es Änderungen Ihrer Daten gegeben hat.
