Häufige Fragen
Worum geht es im Wesentlichen im Landesprogramm?
Das Landesprogramm unterstützt Schulen bei ihrem Vorhaben, sich zu guten gesunden Schulen zu entwickeln. Eine gute gesunde Schule ist eine Schule, die Unterricht und Erziehung, Lehren und Lernen, Führung und Management sowie Schulkultur und Schulklima durch geeignete Maßnahmen gesundheitsförderlich gestaltet und so die Bildungsqualität insgesamt verbessert. Gleichzeitig verwirklicht sie die spezifischen Gesundheitsbildungsziele, die zu ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gehören. Darüber hinaus nutzt die Schule auch das präventive und gesundheitsförderliche Potential originär pädagogischer Maßnahmen (z. B. der individuellen Förderung und der Inklusion) für die Erhöhung der Gesundheitsqualität der schulischen Akteurinnen und Akteure und des Systems Schule als Ganzes.
Sie können Ihre Kooperationsvereinbarung mit dem Landesprogramm mit einer Frist von drei Monaten zum 31.07. eines jeden Jahres vorzeitig kündigen.
Die Dauer der Mitgliedschaft ist für alle Schulen auf die Dauer der Programmphase (bis 31.07.2027) begrenzt.
Das Landesprogramm wird von den Trägern i. d. R. für einen Zeitraum von 5 Jahren aufgelegt. Danach wird die Fortsetzung des Landesprogramms neu verhandelt. Zurzeit ist das Landesprogramm bis einschließlich des Schuljahres 2026/27 gesichert.
Nehmen Sie am besten Kontakt mit Ihrer Koordinatorin bzw. Ihrem Koordinator auf, um einen Termin für die Übergabe zu vereinbaren.
Das Ende von Phase 1 der Mitgliedschaft wird formal festgestellt. Die Schule leitet diesen Schritt nach einer Selbsteinschätzung selbst ein. Dies sollte in der Regel spätestens anderthalb Jahre nach dem Beitritt geschehen, kann aber auch früher geschehen. Eine Hilfe bei der Selbsteinschätzung bieten die Prinzipien und Qualitätsmerkmale für die Arbeit als gute gesunde Schule.
- Steckbrief online eingeben* und dort Leitbild hochladen
- automatisch zugestellte Datenschutzerklärung unterschreiben und per Post an die Landeskoordination schicken, erst dann werden die freigegebenen Inhalte Steckbrief und/oder Leitbild auf der digitalen Visitenkarte veröffentlicht
- Dokumentationsformular zur Beendigung von Phase 1 ausfüllen und absenden
- Evaluationsgespräch mit zuständiger/m Koordinator*in führen
Das Geld erhalten Sie nach Abschluss der Maßnahme, nachdem Sie die Rechnung bei der Landeskoordination eingereicht haben.
Das Landesprogramm begrüßt es ausdrücklich, wenn Schulen gemeinsam schulübergreifende Aktivitäten zur Gesundheitsförderung und Prävention initiieren. Ein gemeinsamer Antrag ist über das normale Antragsformular möglich. Eine Schule muss dazu als Federführerin die Antragsstellung übernehmen und für die Abrechnung sorgen.
Eine Maßnahme muss den Anspruch erfüllen, Bestandteil einer langfristig angelegten gesundheitsförderlichen Schulentwicklung zu sein. Die Förderkriterien geben detaillierte Auskunft.
Fördermittelanträge können nur durch Mitglieder des Landesprogramms gestellt werden. Wie das Antragsverfahren abläuft und die aktuellen Fristen, erfahren Sie auf den Seiten zum Maßnahmen-Antragsverfahren.
Zu Beginn Ihrer Mitgliedschaft besucht Sie Ihr*e zuständige*r BuG-Koordinator*in (unter Kontakt zu finden) zu einem ausführlichen Startgespräch, bei dem alle Fragen geklärt werden können. Sie erhalten bei dieser Gelegenheit einen hilfreiche Informationen, Unterstützungsmaterialien und Literatur. Außerdem gibt es verschiedene Veranstaltungsangebote für neue BuG-Mitgliedsschulen.
Wenn Sie sich über diese Homepage angemeldet haben und die unterzeichnete Kooperationsvereinbarung in zweifacher Ausfertigung an die Landeskoordination geschickt haben, dauert es in der Regel 14 Tage, bis Sie per Email die offizielle Bestätigung erhalten. Manchmal geht es auch etwas schneller. Das hängt vom aktuellen Arbeitspensum des Landeskoordinations-Büros ab.
Informieren Sie sich vorab genau über das Konzept und über die Teilnahmebedingungen des Landesprogramms. Auf dieser Grundlage muss die Schulkonferenz den Teilnahmebedingungen zustimmen. Dann können Sie sich beim Landesprogramm anmelden und die Kooperationsvereinbarung abschließen.
Bei Ihren Fragen helfen Ihnen BuG-Koordinatorinnen und BuG-Koordinatoren. Unter Kontakt finden Sie die für Sie zuständige Bezirksregierung. Wenden Sie sich bitte an eine der dort aufgelisteten Personen. Diese Person berät Sie, stellt Kontakte her und unterstützt Sie professionell dabei, Ihre gesundheitsförderlichen Schulentwicklungsideen und -maßnahmen umzusetzen.
