Die Träger des Landesprogramms
Das Landesprogramm Bildung und Gesundheit NRW ist ein gemeinsames Programm der Landesregierung Nordrhein‑Westfalen – vertreten durch das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) – sowie der gesetzlichen Krankenkassen/-verbände in NRW (GKV) und der Unfallkasse NRW (UK NRW). Gemeinsam bilden sie eine Verantwortungspartnerschaft zur Förderung der „Guten Gesunden Schule“.
Auf Grundlage des gesetzlichen Präventionsauftrags und der Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie gemäß § 20f SGB V bildet das Landesprogramm das Dach für gemeinsame Initiativen der Träger. Im Mittelpunkt steht die systematische Integration von Gesundheitsförderung in Schule und Schulentwicklung sowie die Stärkung der Gesundheit aller schulischen Akteurinnen und Akteure.
Ansprechpartner*innen der Träger für BuG-Schulen
Unterstützungsangebote der Träger für Schulen (über BuG hinaus)

Das Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB) hat das Thema Gesundheit in die Schul- und Bildungspolitik des Landes integriert mit dem Ziel, Gesundheitsförderung zur Erhöhung der Bildungsqualität nachhaltig mit der Schul- und Unterrichtsentwicklung zu verbinden.
Es folgt dabei den im § 2 (Abs. 4 u. 5) SchulG, im Referenzrahmen Schulqualität NRW und in den KMK-„Empfehlungen zur Prävention und Gesundheitsförderung in der Schule“ vom 15.11.2012 formulierten Qualitätsaussagen.


Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) und das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz unterstützen das Landesprogramm als das für Gesundheit und die Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung des Präventionsgesetzes federführende Ressort der Landesregierung und als fachliche Leitstelle für den Öffentlichen Gesundheitsdienst insbesondere vor dem Hintergrund des Landespräventionskonzepts NRW.

Die Trägerschaft der Unfallkasse NRW und die damit verbundene Unterstützung der Schulen, die an dem Landesprogramm teilnehmen, erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Siebten Sozialgesetzbuches. Danach hat die Unfallkasse NRW „mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen“ (§ 14 SGB VII in Verbindung mit den „Grundsätzen der Prävention“ des DGUV).
Träger











Die Trägerschaft der gesetzlichen Krankenkassen/-verbände NRW begründet sich im gesetzlichen Präventionsauftrag nach §§ 20, 20a und 20b SGB V in Verbindung mit dem Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes in der jeweils aktuellen Fassung. Ziel ist es demnach, durch Leistungen der Primärprävention und Gesundheitsförderung in der Lebenswelt Schule den allgemeinen Gesundheitszustand zu verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen zu erbringen sowie den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen zu verbessern.
Ersatzkassen:
Die neue Kooperationsvereinbarung zur Programmfortführung wurden von den Programmträgern unterzeichnet und mit einer neuen Laufzeit bis 2027 beschlossen. (Stand 01.08.2022)
