Häufige Fragen

Worum geht es im Wesentlichen im Landesprogramm?

Das Landesprogramm unterstützt Schulen bei ihrem Vorhaben, sich zu guten gesunden Schulen zu entwickeln. Eine gute gesunde Schule ist eine Schule, die Unterricht und Erziehung, Lehren und Lernen, Führung und Management sowie Schulkultur und Schulklima durch geeignete Maßnahmen gesundheitsförderlich gestaltet und so die Bildungsqualität insgesamt verbessert. Gleichzeitig verwirklicht sie die spezifischen Gesundheitsbildungsziele, die zu ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gehören. Darüber hinaus nutzt die Schule auch das präventive und gesundheitsförderliche Potential originär pädagogischer Maßnahmen (z. B. der individuellen Förderung und der Inklusion) für die Erhöhung der Gesundheitsqualität der schulischen Akteurinnen und Akteure und des Systems Schule als Ganzes.

Ist es möglich, auch vor dem 31.07.2027 aus dem Landesprogramm auszuscheiden?2026-01-05T13:07:47+01:00

Sie können Ihre Kooperationsvereinbarung mit dem Landesprogramm mit einer Frist von drei Monaten zum 31.07. eines jeden Jahres vorzeitig kündigen.

Wie lange dauert die Mitgliedschaft?2026-01-05T13:06:40+01:00

Die Dauer der Mitgliedschaft ist für alle Schulen auf die Dauer der Programmphase (bis 31.07.2027) begrenzt.

Bis wann ist das Landesprogramm gesichert?2026-01-05T13:06:07+01:00

Das Landesprogramm wird von den Trägern i. d. R. für einen Zeitraum von 5 Jahren aufgelegt. Danach wird die Fortsetzung des Landesprogramms neu verhandelt. Zurzeit ist das Landesprogramm bis einschließlich des Schuljahres 2026/27 gesichert.

Was muss ich tun, damit meine Schule ein Hausschild erhält?2026-01-05T13:05:07+01:00

Nehmen Sie am besten Kontakt mit Ihrer Koordinatorin bzw. Ihrem Koordinator auf, um einen Termin für die Übergabe zu vereinbaren.

Wie kann meine Schule Phase 1 der Mitgliedschaft beenden?2026-01-05T13:04:23+01:00

Das Ende von Phase 1 der Mitgliedschaft wird formal festgestellt. Die Schule leitet diesen Schritt nach einer Selbsteinschätzung selbst ein. Dies sollte in der Regel spätestens anderthalb Jahre nach dem Beitritt geschehen, kann aber auch früher geschehen. Eine Hilfe bei der Selbsteinschätzung bieten die Prinzipien und Qualitätsmerkmale für die Arbeit als gute gesunde Schule.

  1. Steckbrief online eingeben* und dort Leitbild hochladen
  2. automatisch zugestellte Datenschutzerklärung unterschreiben und per Post an die Landeskoordination schicken, erst dann werden die freigegebenen Inhalte Steckbrief und/oder Leitbild auf der digitalen Visitenkarte veröffentlicht
  3. Dokumentationsformular zur Beendigung von Phase 1 ausfüllen und absenden
  4. Evaluationsgespräch mit zuständiger/m Koordinator*in führen
Wann bekomme ich bei einer Fördermittelzusage das Geld?2026-01-05T13:01:53+01:00

Das Geld erhalten Sie nach Abschluss der Maßnahme, nachdem Sie die Rechnung bei der Landeskoordination eingereicht haben.

Können auch mehrere BuG-Schulen gemeinsam einen Förderantrag stellen?2026-01-05T13:01:13+01:00

Das Landesprogramm begrüßt es ausdrücklich, wenn Schulen gemeinsam schulübergreifende Aktivitäten zur Gesundheitsförderung und Prävention initiieren. Ein gemeinsamer Antrag ist über das normale Antragsformular möglich. Eine Schule muss dazu als Federführerin die Antragsstellung übernehmen und für die Abrechnung sorgen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?2026-01-05T13:00:34+01:00

Eine Maßnahme muss den Anspruch erfüllen, Bestandteil einer langfristig angelegten gesundheitsförderlichen Schulentwicklung zu sein. Die Förderkriterien geben detaillierte Auskunft.

Wer kann Fördermittelanträge stellen und wann können sie gestellt werden?2026-01-05T12:48:41+01:00

Fördermittelanträge können nur durch Mitglieder des Landesprogramms gestellt werden. Wie das Antragsverfahren abläuft und die aktuellen Fristen, erfahren Sie auf den Seiten zum Maßnahmen-Antragsverfahren.

Wie kann ich mich als Neumitglied orientieren?2026-01-05T12:42:57+01:00

Zu Beginn Ihrer Mitgliedschaft besucht Sie Ihr*e zuständige*r BuG-Koordinator*in (unter Kontakt zu finden) zu einem ausführlichen Startgespräch, bei dem alle Fragen geklärt werden können. Sie erhalten bei dieser Gelegenheit einen  hilfreiche Informationen, Unterstützungsmaterialien und Literatur. Außerdem gibt es verschiedene Veranstaltungsangebote für neue BuG-Mitgliedsschulen.

Wie lange dauert es von der Antragstellung bis zur Bewilligung der BuG-Mitgliedschaft?2026-01-05T12:41:54+01:00

Wenn Sie sich über diese Homepage angemeldet haben und die unterzeichnete Kooperationsvereinbarung in zweifacher Ausfertigung an die Landeskoordination geschickt haben, dauert es in der Regel 14 Tage, bis Sie per Email die offizielle Bestätigung erhalten. Manchmal geht es auch etwas schneller. Das hängt vom aktuellen Arbeitspensum des Landeskoordinations-Büros ab.

Wie wird meine Schule Mitglied im Landesprogramm BuG?2026-01-05T12:39:14+01:00

Informieren Sie sich vorab genau über das Konzept und über die Teilnahmebedingungen des Landesprogramms. Auf dieser Grundlage muss die Schulkonferenz den Teilnahmebedingungen zustimmen. Dann können Sie sich beim Landesprogramm anmelden und die Kooperationsvereinbarung abschließen.

Wie kann ich einen persönlichen Kontakt herstellen?2026-01-05T12:34:07+01:00

Bei Ihren Fragen helfen Ihnen BuG-Koordinatorinnen und BuG-Koordinatoren. Unter Kontakt finden Sie die für Sie zuständige Bezirksregierung. Wenden Sie sich bitte an eine der dort aufgelisteten Personen. Diese Person berät Sie, stellt Kontakte her und unterstützt Sie professionell dabei, Ihre gesundheitsförderlichen Schulentwicklungsideen und -maßnahmen umzusetzen.

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